Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. 1 Liter
Zigaretten total 250 Stück
Zigarren total 250 Stück
Schnitttabak 250g
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.– pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300.–, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.
Land | Gültige ID-Karte | Gültiger Pass |
Albanien | x | |
Belgien | x | x |
Bosnien | x | 3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass |
Dänemark | x | x |
Deutschland | x | x |
Estland | x | x |
Finnland | x | x |
Frankreich | x | x |
Griechenland | x | x |
Grossbritannien | x | x |
Holland | x | x |
Irland | x | x |
Island | x | x |
Italien | x | x |
Kroatien | x | x |
Lettland | x | 3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass |
Litauen | x | x |
Marokko | 6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft | |
Montenegro | 6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft | |
Norwegen | x | x |
Österreich | x | x |
Polen | x | x |
Portugal | x | x |
Rumänien | 6 Monate über das Rückreisedatum gültige ID | 6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass |
Russland | 6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass + Visum | |
Schweden | x | x |
Serbien | 6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft | |
Slowakei | gültige ID bis zum letzten Aufenthaltstag | gültiger Reisepass bis zum letzten Aufenthaltstag |
Slowenien | x | x |
Spanien | x | x |
Tschechien | x | x |
Tunesien | 6 Monate gültige ID bei Ankunft | 6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft |
Ukraine | 3 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass | |
Ungarn | 3 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass | |
Weissrussland | 6 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass mit Visum |
Alle Angaben ohne Gewähr. Bestimmungen für Schweizer Bürger, gültig zum Datum der Drucklegung 01/13. Änderungen bleiben vorbehalten. Bestimmungen für Bürger anderer Nationen erhalten Sie auf Anfrage bei den jeweiligen Botschaften.