1.1 Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
1.3 Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von Fr. 200.- pro Person zur sofortigen Zahlung fällig: Die Restzahlung hat bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Auftragspauschale: Gemäss Empfehlung kann von der Buchungsstelle eine Auftragspauschale für Beratung und Verkauf von Fr. 15.- p.P., max Fr. 30.- pro Buchung erhoben werden. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.
Reka Checks
Wir akzeptieren den ganzen Arrangementpreis in Reka Checks. Eintrittskarten zu Musicals und Europapark zählen nicht zum Arrangement-Grundpreis.
2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns bis 22 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefaxspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. - Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.
2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefax- spesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Aenderungen gemäss Ziffer 2.1, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
21 - 15 Tage vor Abreise 10 %
14 - 8 Tage vor Abreise 30 %
7 - 1 Tage vor Abreise 75 %
Abreisetag/Nichterscheinen 100 %
Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.
2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
Der obligatorische Annullationsschutz ist nicht in den Pauschalpreisen enthalten und wird separat verrechnet. Die Annullationsschutzgebühr deckt die Annullationskosten (ohne Bearbeitungsgebühren) vor der Abreise, wenn Sie aus einem zwingenden Grund (z.B. Krankheit, Unfall etc.) die gebuchte Reise nicht antreten können.
Neu ab 2011 ist in allen mehrtägigen Reisearrangements der Ernst Gerber Reisen AG ein SOS-Schutz für Reisezwischenfälle der Europäischen Reiseversicherung inbegriffen (unabhängig ob der Kunde bereits im Besitze einer gleichwertigen Versicherung ist). Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Europäischen Reiseversicherung, welche wir Ihnen auf Wunsch gerne zustellen. Die AVB sind zudem auf unserer Homepage unter www.gerber-reisen.ch ersichtlich.
Schweizer Bürger benötigen für die Reisen, je nach Land, eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass oder ein Visum (anderslautende Vorschriften finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt und erkundigen sich bei den entsprechenden Botschaften. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Bei Rundreisen können die vordersten drei Sitzreihen gegen einen Zuschlag reserviert werden. 1. Reihe Fr. 30.- 2. Reihe Fr. 20.- 3. Reihe Fr. 10.- pro Person. Die vorreservierten Plätze werden auf der Reisebestätigung vermerkt. Plätze der Reihe 1-3 welche nicht vorreserviert werden, sind ohne Zuschlag frei verfügbar.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen (z.B. wenn zwei Cars für eine Reise eingesetzt werden). - In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.
6.1. Aenderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Aenderungen.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Programmänderungen, Aenderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Aenderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Aenderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Aenderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Aenderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Aenderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
7.1 Gruppengrösse: Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Diese Frist beträgt bei 2-, 3- und 4- tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesreisen 1 Tag.
7.2 Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.
7.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Aenderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwen-dige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. - Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter/Carchauffeur bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).
10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter/Carchauffeur unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
10.2 Der Reiseleiter/Carchauffeur wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter/Carchauffeur schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
- Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.
10.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Gerber Reisen geltend machen:
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Reiseleiter/Carchauffeur und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen Sie alle Ansprüche verlustig und Sie verlieren alle Ihre Rechte.
11.1 Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter/ Carchauffeur nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze: enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).
11.2.4 Uebrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungs-limiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und natio-nalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).
11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.
11.2.6 Reisegepäck
Das Reisegepäck wird von uns mit grösster Sorgfalt behandelt. Zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht im Kofferraum mitgeführt werden. Für Beschädigungen oder Diebstahl können wir keine Haftung übernehmen. Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Diebstahl von Reisegepäck nicht durch uns versichert ist.
11.2.7 Transport sperriger Güter
Für Transferfahrten können gegen Aufpreis Velos mitgeführt werden.
Für Beschädigungen oder Diebstahl lehnen wir jede Haftung ab.
Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde hat sich über die Zollvorschriften zu informieren. Bei Beanstandungen am Zoll lehnen wir jede Haftung ab.
11.2.8 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrtspläne: auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.2.9. Kuren, Schönheitswochen usw.: Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Aerzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten, und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen.
11.4 Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss neuem Bundesgesetz garantiert.
13.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
13.1 Die Adresse des Ombudsmanes lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 8800 Thalwil
Bei Zustieg in Roggwil Carhalle Gerber steht Ihnen unser Gratis-Kundenparkplatz während der ganzen Dauer der Reise zur Verfügung. Für Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung.
Bei sämtlichen Reisecars, welche mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen diese während der Fahrt tragen. Kinder unter sieben Jahren müssen zusätzlich in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten mit einer nach ECE-Reglement Nr. 442 gepürften Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert werden.
17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
17.2 Für Klagen gegen Gerber Reisen wird der ausschliessliche Gerichtsstand Wangen a. A. vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Wangen a. A. einklagen.
Satz- und Druckfehler vorbehalten.